Zum Hauptinhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich der AGB, Vertragspartner, Begriffsbestimmungen
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren „AGB“) gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienhäusern, Pensions- bzw. Hotelzimmern zur Beherbergung, die zwischen der Vitamin Sea Vacation GmbH, Waldstraße 10-14, D-24321 Hohwacht (im Weiteren „POLY Hohwacht“) und dem Gast abgeschlossen werden, sowie für alle damit in Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von POLY Hohwacht.
    2. Geschäftsbedingungen des Gastes finden, auch bei Kenntnis, keine Anwendung, es sei denn POLY Hohwacht hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
    3. Den AGB liegen die folgenden weiteren Begriffsbestimmungen zugrunde:
      • „Verbraucher“ meint im Weiteren alle natürlichen Personen, die Rechtsgeschäfte zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
      • „Unternehmer“ sind im Gegensatz dazu natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
      • „Website“ meint die Internetpräsenzen von POLY Hohwacht, ganz gleich unter welcher Länderendung bzw. über welches Endgerät (z.B. PC, Mobiltelefon) der Gast sie aufruft.
      • „Vertragsparteien“ meint die am Beherbergungsvertrag beteiligten Personen, also den Gast und POLY Hohwacht.
      • „Stornierung“ meint die Erklärung des Rücktritts vom Vertrag vor dem vereinbarten oder planmäßigen Check-In.
      • „Textform“ ist eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden, z.B. eine E-Mail oder ein Telefax. Ein dauerhafter Datenträger ist jedes Medium, das es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben, z.B. ein Ausdruck oder ein PDF-Anhang zu einer E-Mail.
      • „Unverzüglich“ bedeutet ohne schuldhaftes Zögern.
    4. Sofern es aus dem Zusammenhang nicht anders hervorgeht, umfassen Bezugnahmen auf den Singular den Plural und Bezugnahmen auf das Maskulinum umfassen auch das Femininum und Divers sowie jeweils umgekehrt.
    5. Für den Erwerb von Gutscheinen gelten gesonderte Geschäftsbedingungen, die rechtzeitig vor deren Erwerb zur Kenntnisnahme bereitgestellt werden.
       
  2. Nutzung der Website
    1. Die ausschließlichen Nutzungsrechte für die Website und die darüber abrufbaren geschützten Inhalte (z. B. Logos, Fotos, Bilder, Grafiken) liegen bei POLY Hohwacht und ihren Kooperationspartnern (im Weiteren zusammenfassend „Berechtigte“). Eine Übernahme der Website durch den Gast – sei es ganz oder teilweise im Wege der Übernahme von Fotos, Bildern, Beschreibungen, Grafiken oder des Designs – ist ausdrücklich untersagt.
    2. Abweichend zu Absatz 1 ist der Gast berechtigt, einzelne Seiten und/ oder Ausschnitte der Website ausschließlich zu persönlichen Zwecken (wie z.B. die Dokumentation der Angaben der Unterkunft/ Dokumentation der Buchung) herunterzuladen, darzustellen und ausdrucken. Der Gast ist bei der Nutzung der Website-Inhalte verpflichtet, die Quelle in der Datei bzw. dem Ausdruck durch einen leicht verständlichen, gut lesbaren und fest angebrachten Hinweis anzugeben.
    3. Der Gast ist, vorbehaltlich der Ausnahme in Absatz 2 insbesondere nicht berechtigt, die Inhalte, Informationen, Software, Produkte oder Serviceleistungen, die über die Website abrufbar oder einsehbar sind, ohne ausdrückliche Einwilligung des Berechtigten zu verändern, zu kopieren, zu übertragen, abzutreten, zu verkaufen, zu vertreiben, zu verwerten, auszustellen, zu veröffentlichen, öffentlich vorzuführen, zu vervielfältigen und zu lizensieren.
       
  3. Vertragsschluss, Onlinebuchung
    1. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Antrags des Gastes durch POLY Hohwacht zustande. Es steht POLY Hohwacht frei, dem Gast die Buchung in Textform zu bestätigen; für Buchungen im Wege des elektronischen Geschäftsverkehrs (insbesondere über die Website) gilt abweichend Absatz 3 lit. a-f.
    2. Der Gast ist verpflichtet, POLY Hohwacht unaufgefordert und spätestens bei Vertragsabschluss zu informieren, wenn und soweit durch seine Person oder ihm bekannte Umstände die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen geeignet sind, den reibungslosen Betrieb bzw. die Sicherheit in den Ferienhäusern oder Pensions- oder Hotelzimmern von POLY Hohwacht oder den Ruf von POLY Hohwacht in der Öffentlichkeit zu gefährden.
    3. Für die Buchung im Wege des elektronischen Geschäftsverkehrs (z. B. über das Online-Reservierungssystem auf der Website) gilt:
      1. Die Auswahl an Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Vertragsangebot von POLY Hohwacht dar, sondern ist eine Aufforderung an den Gast, ein ihn bindendes Angebot zu den auf der Website ersichtlichen Bedingungen abzugeben. Der Gast kann ein verbindliches Angebot über das Online-Reservierungssystem auf der Website abgeben, indem er nach der Auswahl des gewünschten Ferienhauses bzw. Zimmers und/ oder weiterer Leistungen und Eingabe seiner persönlichen Daten die Schaltfläche am Ende des Buchungsvorgangs betätigt, die ihn auf die Übernahme einer Zahlungspflicht ausdrücklich hinweist.
      2. Der Gast kann seine Auswahl und Eingaben in das Online-Reservierungssystem bis zur Übermittlung der Auswahl und Angaben anhand der üblichen Funktionen seines Endgeräts/ Browsers berichtigen bzw. die Buchung ganz abbrechen. Jede Seite und jeder Schritt des Online-Reservierungssystems enthalten den Button „zurück“, durch den der Nutzer auf die vorherige Seite gelangt und die getätigte Auswahl und Eingaben über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren kann. Darüber hinaus werden dem Gast seine Auswahl und Eingaben vor der Übermittlung der Eingaben in das Online-Reservierungssystem noch einmal in einer Übersicht angezeigt und er kann auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen Berichtigungen vornehmen.
      3. Der Vertrag kommt zustande, wenn dem Gast unmittelbar, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, jeweils nach Absendung der Reservierungsanfrage eine Buchungsbestätigung (z.B. per E-Mail) übermittelt wird.
      4. Der Vertragstext wird von POLY Hohwacht befristet gespeichert und ist nach der Absendung des Buchungsformulars aus Sicherheitsgründen für den Gast nicht mehr vollständig über das Internet abrufbar. Nach der vollständigen Vertragsabwicklung werden die Daten gelöscht bzw. für eine weitere Verwendung gesperrt, es sei denn, dem stehen zwingende abgaben- bzw. handelsrechtliche Aufbewahrungspflichten auf Seiten von POLY Hohwacht entgegen.
      5. Die für die Buchung verfügbaren Sprachen werden dem Gast auf der Website angezeigt und sind dort auswählbar.
      6. Die zum Vertragsabschluss erforderliche Kommunikation mit POLY Hohwacht erfolgt zum Teil automatisiert. Es obliegt dem Gast sicherzustellen, dass er das Formular auf der Website sorgfältig und richtig ausfüllt und der Empfang von E-Mails, die seine Buchung betreffen, technisch möglich ist und insbesondere nicht durch SPAM-Filter seines E-Mail-Accounts verhindert wird.
    4. Dem Gast wird der Abschluss einer speziell auf Ferienhausurlaube zugeschnittenen Reiseversicherung inkl. Reiserücktritt empfohlen, die der Gast bei Drittanbietern vergleichen und abschließen kann.
       
  4. Hinweise zum Nichtbestehen des gesetzlichen Widerrufsrechts
    Der Gast wird gebeten zu beachten, dass ihm im Falle der Buchung als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht zusteht, da es sich bei der Buchung um einen Vertrag über die Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken handelt und der Vertrag für die Erbringung der Leistung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Bucht der Kunde als Unternehmer steht ihm das Verbraucherkunden vorbehaltene Widerrufsrecht aus den §§ 312 g; 355 ff. BGB nicht zu.
     
  5. Preise (Steuern), Zahlungsbedingungen
    1. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise von POLY Hohwacht zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über POLY Hohwacht beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von POLY Hohwacht verauslagt werden.
    2. Die Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben, z.B. Kultur- und Tourismusabgaben oder Beherbergungsabgaben. Nicht enthalten sind hingegen solche lokalen Abgaben, die der Gast nach dem jeweiligen Kommunalrecht selbst schuldet, zum Beispiel Kurtaxe.
    3. Bei Änderung der Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand (z.B. Tourismusabgabe, Bettensteuer) nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Handelt der Gast als Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
    4. Pauschalangebote, Sonderaktionen, Nachlässe oder andere Rabatte sind grundsätzlich nicht kombinierbar. Personengebundene Firmenpreise sind nicht auf Dritte übertragbar.
    5. Der Gast gibt im Rahmen der Buchung eine gültige Kreditkarte an oder wählt ein anderes der ihm dort angebotenen Zahlungsmittel (z. B. MasterCard, Visa Card, American Express, PayPal) aus. POLY Hohwacht ist berechtigt, die Angaben des Gastes umgehend auf ihre Gültigkeit zu prüfen und eine Vorautorisierung im Hinblick auf die angegebene Kreditkarte vorzunehmen. Eine Barzahlung vor Ort ist nicht möglich.
    6. Rechnungen von POLY Hohwacht sind – vorbehaltlich abweichender Angaben bzw. Vereinbarungen im Einzelfall – grundsätzlich sofort ab Zugang ohne Abzug zahlbar. POLY Hohwacht übermittelt die Rechnung auf elektronischem Wege, sofern der Gast nicht ausdrücklich auf Erhalt einer Papierrechnung besteht.
    7. POLY Hohwacht kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen. Bei Zahlungsverzug des Gastes gelten die gesetzlichen Regelungen. POLY Hohwacht bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
    8. POLY Hohwacht kann die Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen erhöht.
       
  6. Garantierte Reservierung, Stornierungsbedingungen
    1. Ein Rücktritt des Gastes vom Vertrag ist möglich, wenn dem Gast ein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht oder POLY Hohwacht dem Gast ein Rücktrittsrecht mindestens in Textform eingeräumt hat oder POLY Hohwacht einer Vertragsaufhebung mindestens in Textform zustimmt.
    2. Stornierungen des Gastes müssen mindestens in Textform erfolgen.
    3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt POLY Hohwacht einer Vertragsaufhebung nicht zu, so behält POLY Hohwacht den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung durch den Gast. Storniert der Gast seine Reservierung oder erscheint er am Anreisetag nicht, so ist POLY Hohwacht berechtigt, das/die nicht in Anspruch genommene/n Zimmer anderweitig zu vergeben. Für nicht in Anspruch genommene Zimmer, die POLY Hohwacht anderweitig vergeben konnte, werden die Einnahmen aus der anderweitigen Vermietung sowie die eingesparten Aufwendungen angerechnet.
    4. Eine garantierte Reservierung kann durch den Gast gemäß der bei der Buchung und in den Buchungsunterlagen ausgewiesenen Stornierungsbedingungen und unter Angaben der Reservierungsnummer kostenfrei bis zum vereinbarten Termin storniert werden. Eine garantierte Reservierung liegt vor, wenn die Zahlung des Gastes vorliegt. Nach Ablauf der vereinbarten Stornierungsfrist ist eine Stornierung einer garantierten Reservierung ausgeschlossen und POLY Hohwacht behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung; Absatz 3 gilt entsprechend. Bei mehrtägigen garantierten Reservierungen werden bei Nichtanreise des Gastes alle Folgenächte ab inklusive der zweiten Nacht storniert; Absatz 3 gilt entsprechend.
       
  7. Vertragsbeendigung durch POLY Hohwacht
    1. Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist POLY Hohwacht in diesem Zeitraum ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn Anfragen anderer Nutzer nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf die Rückfrage von POLY Hohwacht mit angemessener Fristsetzung auf die Ausübung des ihm vertraglich eingeräumten Rücktrittsrecht nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Gast auf die Rückfrage von POLY Hohwacht mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
    2. Ferner ist POLY Hohwacht berechtigt, bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes den Vertrag außerordentlich zu beenden, insbesondere, aber nicht abschließend, wenn
      1. eine vereinbarte und fällige Leistung des Gastes auch nach Verstreichen einer von POLY Hohwacht gesetzten angemessenen Nachfrist nicht erbracht wird oder
      2. Ferienhäuser bzw. Zimmer absichtlich unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen in der Person des Gastes gebucht werden und POLY Hohwacht durch dieses Verhalten ein materieller Schaden entstanden ist oder
      3. POLY Hohwacht begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von POLY Hohwacht in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von POLY Hohwacht zuzurechnen ist oder
      4. der Zweck und/ oder der Anlass des Aufenthaltes des Gastes bzw. seiner Mitreisenden gesetzwidrig ist oder
      5. ein Verstoß gegen das Weiter- bzw. Untervermietungsverbot (Nr. 8) oder das Überbelegungsverbot (Nr. 9) vorliegt.
    3. Der berechtigte Rücktritt seitens POLY Hohwacht begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
    4. Wenn die Unterkunft, die Gegenstand dieses Vertrages ist und im Eigentum von POLY Hohwacht steht (nachfolgend "die Unterkunft"), während der Vertragslaufzeit an einen Dritten verkauft wird, behält sich POLY Hohwacht das Recht vor, vom vorliegenden Vertrag zurückzutreten.
      1. Der Rücktritt erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Gast und wird mit Zugang der Mitteilung wirksam.
      2. Im Falle eines wirksamen Rücktritts gemäß Absatz 1 dieses Abschnitts:
      3. a. Die Vertragsparteien sind von ihren jeweiligen Verpflichtungen aus diesem Vertrag befreit.

        b. Etwaige bereits geleistete Zahlungen oder Leistungen werden von der zurücktretenden Partei unverzüglich erstattet.

        c. Etwaige Ansprüche der Vertragsparteien auf Schadenersatz oder anderweitige Ansprüche aufgrund des Rücktritts sind ausgeschlossen, es sei denn, der Rücktritt erfolgte aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes der anderen Vertragspartei.

      4. POLY Hohwacht verpflichtet sich, den Gast unverzüglich über den Verkauf der Unterkunft zu informieren.
      5. Sollte POLY Hohwacht von ihrem Rücktrittsrecht gemäß dieser Klausel Gebrauch machen, sind beide Parteien von sämtlichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag befreit, und der Vertrag gilt als beendet.
  1. Unter- und Weitervermietungsverbot
    1. Der Weiterverkauf, die Weitervermietung und/oder die Weitervermittlung der von POLY Hohwacht gebuchten Ferienhäuser bzw. Zimmer ist dem Gast ausdrücklich untersagt.
       
  1. Bereitstellung und Nutzung der Zimmer/ Apartments, Schlüsselrückgabe, Rauchverbot
    1. Es besteht kein Anspruch des Gastes auf die Bereitstellung eines bestimmten Ferienhauses bzw. Zimmers, es sei denn, es ist mit POLY Hohwacht mindestens in Textform vereinbart. POLY Hohwacht behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Daten zu definieren.
    2. Das Mietobjekt darf nur mit der bei der Buchung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Eine Nutzung des Ferienhauses bzw. Zimmers zu einem anderen Zweck als zur Beherbergung, insbesondere eine gewerbliche Nutzung, ist ausdrücklich untersagt.
    3. POLY Hohwacht behält sich vor, sich vom Gast ein gültiges Identifikationsdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) zur Identitätsprüfung bzw. Ausstellung des Meldescheins vorlegen zu lassen. Alle Mitreisenden des Gastes, die in unseren Zimmern übernachten, müssen auf dem Meldeschein registriert werden. Die Nichtausfüllung des Meldescheins bzw. unrichtige Angaben im Meldeschein können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
    4. Reservierte Ferienhäuser bzw. Zimmer stehen dem Gast ab 16.00 Uhr des Anreisetages und bis 10.00 Uhr des Abreisetages zur Verfügung. Für den Fall einer verspäteten Abreise behält sich POLY Hohwacht vor, dem Gast aufgrund einer schuldhaft verspäteten Räumung des Ferienhauses bzw. Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 13.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 13.00 Uhr 100%. Dem Gast steht es frei, POLY Hohwacht nachzuweisen, dass POLY Hohwacht kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet.
    5. Am vereinbarten Abreisetag sind alle zur Verfügung gestellten Schlüssel an POLY Hohwacht oder einen benannten Dritten zu übergeben oder, soweit mit POLY Hohwacht mindestens in Textform vereinbart, im Ferienhaus bzw. Zimmer zu hinterlassen. POLY Hohwacht behält sich vor, dem Gast für den Fall des von ihm verursachten und verschuldeten Verlustes des Schlüssels den dadurch entstandenen Schaden in Rechnung zu stellen.
    6. In allen Ferienhäusern und Zimmern von POLY Hohwacht gilt ein striktes Rauch- und Dampfverbot. Es ist dem Gast und den Mitreisenden untersagt, in den Räumen als auch im Terrassenbereich des Ferienhauses bzw. Zimmers zu rauchen oder zu dampfen. Das Abhalten von Partys ist dem Gast und den Mitreisenden in den Ferienhäusern und Zimmern von POLY Hohwacht nicht gestattet. POLY Hohwacht behält sich vor, dem Gast im Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorgenannten Verbote die Kosten für die erforderliche Wiederinstandsetzung des Zimmers bzw. Ferienhauses (z. B. Reinigungskosten) in Rechnung zu stellen.
       
  2. Nutzung von Internetzugang/ WLAN
    1. In ausgewiesenen Unterkünften steht dem Gast ein Internetzugang bzw. WLAN zur Verfügung. Informationen hierzu (z. B. über Kostenpflicht/Kostenfreiheit) werden dem Gast im Rahmen der Buchung angezeigt.
    2. Der Gast wird gebeten zu berücksichtigen, dass die entsprechenden technischen Einrichtungen in den Unterkünften nicht für eine intensive bzw. geschäftsmäßige Nutzung ausgelegt sind; insbesondere der Zugriff vieler Gäste zu bestimmten Zeiten kann zu einer verminderten Übertragungsqualität führen. Wartungen und/ oder von außen kommende Störungen, die nicht von POLY Hohwacht zu vertreten sind, können dazu führen, dass der Internetzugang für den Gast nicht ununterbrochen nutzbar ist.
    3. Bei der Nutzung des Internetzugangs/ WLAN wird der Gast die dafür geltenden Vorgaben beachten. Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung die Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter selbstständig zu beachten. Der Gast verpflichtet sich den Internetzugang insbesondere nicht zu nutzen für:
      1. die Verbreitung oder den Empfang von straf- bzw. rechtswidrigen lnhalten bzw. von Hinweisen auf solche lnhalte;
      2. rechtswidrige Kontaktaufnahmen und/ oder unerwünschten Nachrichtenversand (z. B. Verbreitung von SPAM);
      3. die Nutzung von Peer-to-Peer Netzwerken („Tauschbörsen");
      4. die Verletzung von nationalen bzw. internationalen Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kenn-zeichnungsrechten sowie von sonstigen gewerblichen Schutz- und Persönlichkeitsrechten;
      5. das Eindringen in fremde Datennetzwerke, Datenspeicher oder Endgeräte („Hacking");
      6. die Benutzung von Einrichtungen oder das Ausführen von Anwendungen, die zu Störungen/Veränderungen der Funktionalität oder Struktur des zur Verfügung gestellten Internetzugangs führen oder führen können.
    4. Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetzugang an Dritte ist dem Gast untersagt.
    5. Der Gast stellt POLY Hohwacht bereits jetzt auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadenersatzforderungen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine Nutzung des überlassenen Internetzugangs durch den Gast oder durch Dritte mit dem Wissen des Gastes verursacht worden sind, die rechtswidrig ist oder nicht in Einklang mit den AGB steht. Dieser Freistellungsanspruch erfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie datenschutzrechtliche Verstöße.
       
  3. Haustiere
    1. Das Mitbringen von Haustieren ist dem Gast nicht gestattet.
    2. Abweichend zu Absatz 1 ist dem Gast das Mitbringen von Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde gegen Nachweis gestattet. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.
       
  4. Reinigung von Apartments, Mängelanzeige
    1. Das Ferienhaus wird von POLY Hohwacht regelmäßig gereinigt. Der Gast wird dem von POLY Hohwacht damit beauftragten Dienstleister Zugang zum Ferienhaus gewähren.
    2. Der Gast ist verpflichtet, die maximale Belegung des Ferienhauses einzuhalten. POLY Hohwacht behält sich vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Gast die vereinbarte maximale Belegungszahl überschreitet. Der Gast hat dem Poly Hohwacht in diesem Fall die bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn zu erstatten.
    3. Der Gast ist verpflichtet, das Ferienhaus mitsamt Inventar sowie die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen sogfältig, schonend und pfleglich zu behandeln. Der Gast wird die vor Ort einsehbaren Hausregeln einhalten und für erforderliche regelmäßige Lüftung und Heizung des Ferienhauses während seines Aufenthalts sorgen. Für die Beschädigung des Ferienhauses, der Einrichtungsgegenstände, des Gebäudes sowie der zum Ferienhaus oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Gast gegenüber POLY Hohwacht ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder seinen Besuchern schuldhaft verursacht worden und nicht auf eine normale Abnutzung zurückzuführen ist.
    4. Wenn während des Aufenthaltes Mängel bzw. Schäden am Ferienhaus, z. B. an den Einrichtungsgegenständen, dem Inventar oder an den zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen auftreten, ist der Gast verpflichtet, dies unverzüglich POLY Hohwacht anzuzeigen. Entsprechendes gilt, wenn vereinbarte Einrichtungen fehlen oder nicht gebrauchstauglich sind.
       
  5. Müllentsorgung, Abreise
    1. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toiletten dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Der Gast ist verpflichtet, seinen Müll in den zur Verfügung gestellten und dem Ferienhaus zugeordneten Tonnen zu entsorgen. Dabei gilt:
      Gelbe Tonne = Leichtverpackungen,
      Grüne Tonne = Papier/Pappe,
      Graue Tonne = Restmüll.
    2. Weitere Informationen zur Mülltrennung kann der Gast z. B. im Abfall-ABC auf den Bürgerservice-Internetseiten des Kreises Plön abrufen. Glasflaschen dürfen nicht in den Mülltonnen entsorgt werden und müssen in den umliegend bereitstehenden Glascontainern zu den zulässigen Zeiten entsorgen werden. Der Gast wird gebeten, sich strikt an die oben genannte Mülltrennung zu halten, da die Tonnen bei falscher Befüllung vom Abfallentsorger nicht geleert werden.
    3. Der Gast ist verpflichtet, das Ferienhaus bei seiner Abreise in folgendem Zustand zu hinterlassen:
      1. alles besenrein;
      2. alle Mülleimer geleert;
      3. Kühl- und Gefrierschrank geleert,
      4. mitgebrachte Nahrungsmittel entfernt,
      5. Geschirr abgewaschen;
      6. sämtliche Fenster und Türen verschlossen.
    4. Verstößt der Gast gegen die vorstehenden Bestimmungen schuldhaft, behält sich POLY Hohwacht vor, ihm die dadurch entstandenen zusätzlichen Entsorgungs- bzw. Reinigungs- bzw. Instandsetzungskosten in Rechnung zu stellen.
       
  6. Müllentsorgung, Abreise
    1. Eröffnet POLY Hohwacht dem Gast die Möglichkeit, einen Stellplatz oder einen Parkplatz oder eine Garage („Parkbereiche“) zu nutzen, sind vom Gast etwaig zusätzliche Richtlinien und ggf. Beschränkungen zu beachten.
    2. Ist nichts Abweichendes mit POLY Hohwacht mindestens in Textform vereinbart oder von POLY Hohwacht bestimmt, schuldet POLY Hohwacht nicht auch die Bewachung oder Verwahrung der abgestellten Fahrzeuge bzw. Gegenstände. POLY Hohwacht übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die vom Gast eingebrachten Sachen.
    3. Der Gast ist zur Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt im Parkbereich und auf dem Weg dorthin verpflichtet. Insbesondere sind die im Parkbereich angebrachten besonderen Verkehrsregeln und Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Anweisungen des Personals vor Ort, die der Sicherheit dienen oder das Hausrecht betreffen, sind stets unverzüglich Folge zu leisten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der StVO entsprechend. Es wird dem Gast empfohlen, das Fahrzeug nach Verlassen stets sorgfältig zu verschließen und keine Wertgegenstände zurückzulassen.
    4. Fahrzeuge müssen in den markierten Stellplätzen abgestellt werden, nicht jedoch auf den Bereichen, die für Dauernutzer reserviert oder als Be- / Entladestellen ausgewiesen sind. POLY Hohwacht ist berechtigt, fehlerhaft abgestellte Fahrzeuge durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Gastes umzusetzen oder umsetzen zu lassen. Hierfür kann eine angemessene Pauschale berechnet werden; der Gast kann in diesem Fall nachweisen, dass die Kosten nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sind.
    5. Der Gast muss Verunreinigungen, die er im Parkbereich oder der Zufahrt dorthin verursacht hat, unverzüglich beseitigen. Er haftet für die Reinigungskosten, die für von ihm verursachte Verunreinigungen des Parkbereich anfallen. Der Gast ist verpflichtet, alle Schäden vor Verlassen des Parkbereiches unaufgefordert an POLY Hohwacht oder der Vertretung von POLY Hohwacht vor Ort zu melden.
       
  7. Haftung, Verjährung
    1. POLY Hohwacht haftet für von ihr zu vertretenden Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet POLY Hohwacht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von POLY Hohwacht beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von POLY Hohwacht beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Gast vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung von POLY Hohwacht steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 15 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von POLY Hohwacht auftreten, wird POLY Hohwacht bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
    2. Für eingebrachte Sachen des Gastes gelten die §§ 701 ff. BGB. POLY Hochwacht empfiehlt dem Gast die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes, sofern ein solcher vorhanden ist. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und/ oder Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einbringen möchte, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit POLY Hochwacht.
    3. POLY Hochwacht führt keine Weckaufträge aus. Werden Post-, Nachrichten- oder Warensendungen nach gesonderter Absprache entgegengenommen, führt POLY Hochwacht diese mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aus; POLY Hochwacht haftet hierbei nur nach Maßgabe des vorstehenden Absatz 1.
    4. Alle Ansprüche gegen das POLY Hohwacht verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von POLY Hohwacht beruhen.
       
  8. Datenschutz
    Ausführliche Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch unser Unternehmen stellen wir dem Gast in den Datenschutzinformationen auf der Website von Poly Hohwacht bereit.
     
  9. Änderung der AGB
    1. POLY Hohwacht behält sich die Änderung der AGB mit Wirkung für die Zukunft vor.
    2. POLY Hohwacht wird solche Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, z.B. wenn neue technische Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung bzw. der Gesetzgebung oder andere gleichwertige Gründe vorliegen.
    3. Die Änderungen werden dem Gast rechtzeitig bekannt gegeben; POLY Hohwacht wird den Gast auf die damit im Einzelfall verbundenen Fristen und Rechtsfolgen sowie die ggf. bestehenden Widerspruchsmöglichkeit/en hinweisen.
    4. Widerspricht der Gast den Änderungen nicht innerhalb der in der Bekanntgabe bzw. Mitteilung genannten Frist, gelten die Änderungen durch die fortgesetzte Inanspruchnahme der Dienste von POLY Hohwacht als angenommen.
       
  10. Schlussbestimmungen, Hinweis zur Verbraucherstreitbeilegung
    1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
    2. Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Gast ein Verbraucher gilt Satz 1 nur insoweit, als dass durch die Rechtswahl der Schutz zwingender Rechtsvorschriften des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht unterlaufen wird.
    3. Ist der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag Hamburg. Dasselbe gilt, wenn der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
    4. POLY Hohwacht ist bestrebt, etwaige Meinungsverschiedenheiten aus Verbrauchervertragsbeziehungen der Vertragsparteien auf einvernehmliche Weise beizulegen. Bei Beschwerden kann sich der Gast daher an POLY Hohwacht wenden unter Nutzung der Kontaktdaten, die im Impressum der Website genannt werden. Die Verjährung etwaiger Ansprüche ist für die Dauer dieses Verfahrens ausgeschlossen. Sollte dort keine Einigung erzielt werden, steht dem Gast ohne vorherigen Schlichtungsversuch bei einer staatlich anerkannten Stelle der Rechtsweg offen.